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EU-Rat und -Parlament erzielen vorläufige Einigung zur Ökodesign-Richtlinie

Europäischer Rat und EU-Parlament haben am 4.12.2023 nach zahlreichen Erörterungen im Rat und seinen Gremien eine vorläufige politische Einigung über die Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte erzielt. Der von der Kommission im März 2022 vorgestellte (re!source berichtete) und nunmehr an vielen Stellen überarbeitete Verordnungsentwurf ersetzt die geltende Richtlinie von 2009 und erweitert den Anwendungsbereich auf fast alle in der EU in Verkehr gebrachten Waren. Das EU-Parlament muss der neuen, geänderten Verordnung noch formal zustimmen. Der Geltungsbereich umfasst nahezu alle Produktkategorien und schafft harmonisierte Rahmenbedingungen für viele Produktgruppen. Ergänzend zur bestehenden energie- und ressourceneffizienten Produktgestaltung sollen Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit verbessert werden. Ein „digitaler Produktpass“ soll Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten enthalten. Die Kommission wird ermächtigt, im Wege delegierter Rechtsakte (S. 101 ff.) Ökodesign-Anforderungen an Produkte zu erlassen, um deren ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern. Das Ökodesign nachhaltiger Produkte ist neben dem im März 2023 verankerten Recht auf Reparatur ein bedeutender Baustein für die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in Europa.