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EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierung liegt vor

Die Finanzierungen nachhaltiger ökonomischer Tätigkeiten – grüne Projekte – sollen künftig nach ihrer größtmöglichen Wirkung für den Klimaschutz klassifiziert werden. Das EU-Klassifikationssystem (die „EU-Taxonomie“) für nachhaltige Finanzierung berücksichtigt die Einhaltung sozialer Mindeststandards und mehrerer Umweltziele in insgesamt sieben Wirtschaftsbereichen, unter anderem auch in der Bauwirtschaft. Von diesen Umweltteilzielen muss mindestens eines konkret adressiert sein. Dabei geht es neben der Bekämpfung des Klimawandels auch um die Anpassung an diesen, die nachhaltige Nutzung von Wasser und Ozeanen, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit Abfallvermeidung und Recycling, die Vermeidung und Reduktion von Umweltverschmutzung und um den Schutz gesunder Ökosysteme. Dabei dürfen Maßnahmen zur Erreichung eines Umweltteilziels andere Teilziele nicht wesentlich beeinträchtigen. Auf der Grundlage der EU-Taxonomie sollen dann unter anderem Normen und Kennzeichen geschaffen werden oder Qualitätskriterien für die Anlageberatung und für Ratings entstehen. Die EU-Taxonomie beruht auf der Arbeit, der von Juni 2018 bis Herbst 2019 tätigen „Technical Expert Group on Sustainable Finance“, die ihre Vorstellungen in einem Handbuch auf wenigen Seiten erläutert.