Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe erschwert Kreislaufwirtschaft
Nach der Sommerpause soll sich der Bundesrat auf Drängen der Bundesregierung erneut mit dem seit Jahren nicht verabschiedeten Entwurf einer Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz aus dem Jahr 2017 befassen. Aus Sicht der re!source Stiftung ist die Mantelverordnung jedoch noch nicht geeignet, um die Praxis der Kreislaufwirtschaft im Bausektor wirksam zu unterstützen. Denn gute mineralische Ersatzbaustoffe, z.B. RC-Beton, ließen sich auf Basis der Verordnung nur eingeschränkt herstellen und in Verkehr bringen, weil bereits geringste Kontaminationen des Abbruchmaterials die Aufbereitung zu einem hochwertigen Ersatzbaustoff verhindern. Es bliebe dann oftmals nur der Weg des Altmaterials auf die Deponien. Obwohl dort der Platz immer knapper wird und die EU wegen der zunehmenden Rohstoffknappheit immer mehr Verwendung von Rezyklat-Baustoffen fordert, würde die neue Mantelverordnung wegen fehlender Rahmenbedingungen für den Umgang mit Abbruchmaterial auf der Baustelle große Teile der Kreislaufwirtschaft am Bau dauerhaft verhindern. Eine Lösung könnten praktikable Regelungen zum Umgang mit Probeentnahmen nach dem Abbruch für die Festlegung des Entsorgungsweges sein. Die neue Mantelverordnung fasst inklusive Begründung auf 337 Seiten vier Verordnungen in einer einzigen Verordnung zusammen: die neue Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung; EBV), die neu gefasste Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie Änderungen der Deponieverordnung (DepV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).