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Sachverständigenrat Wirtschaft will Energiepreisreform für Klimaneutralität

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) sieht in dem laufenden Strukturwandel aus den „weltweiten Verpflichtungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen“ in Deutschland und in Europa „industriepolitische Chancen“. In seinem Jahresgutachten für die Bundesregierung vom 11.11.2020 betont der SVR im vierten Kapitel, dass die zunehmende „Stärkung der CO2-Bepreisung“ bei gleichzeitigem „Abbau verzerrender Anreize durch eine Energiepreisreform“ vor dem Hintergrund der vereinbarten Klimaneutralität bis 2050 die Marktkräfte erhöhen könne. Unternehmen bräuchten dafür „marktorientierte Anreize, um Investitionen zu tätigen, Innovationen voranzutreiben und neue Märkte zu erschließen“. Dazu sollte die in Deutschland für 2021 vorgesehen CO2-Bepreisung des Verkehrs- und Wärmesektors begleitet werden von einer Abschaffung der direkten und indirekten Subventionen für fossile Energieträger. Erreicht würde dies durch zum Beispiel durch eine Streichung der EEG-Umlage und eine Absenkung der Stromsteuer auf europäisches Niveau. Hierdurch entstünden Anreize für Investitionen in den vermehrten Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien. Die für den Staat entstehenden Einnahmenausfälle würden aus den zusätzlichen Einnahmen der CO2-Bepreisung kompensiert, so Simulationsrechnungen des SVR. Das Ausmaß des fiskalischen Ausgleichs hängt dabei von der Höhe des CO2-Preises ab.