Bundesregierung legt zaghafte Sustainable Finance-Strategie vor
Mit dem Ziel, Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance auszubauen, hat das Bundeskabinett am 5.5.2021 seine erste Sustainable-Finance-Strategie verabschiedet. Beschrieben werden 26 Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung Anreize für Investitionen in Klimaschutz und Nachhaltigkeit setzen und Klimarisiken im Finanzsystem beherrschbar machen möchte. Basis der im Finanz- und im Umweltministerium erarbeiteten Strategie waren auch 31 Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Sustainable Finance-Beirats vom 25.2.2021 (re!source berichtete), von denen allerdings kaum etwas bleibt. Neben etlichen eher vagen Absichtserklärungen (Maßnahmen 1 bis 7) enthält die nun vorliegende Strategie wenig Konkretes. So möchte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Ausweitung der nichtfinanziellen Berichterstattung einsetzen. Dies greift den bereits publizierten Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vom 21.4.2021 auf (Maßnahme 8). Außerdem ist eine „Nachhaltigkeitsampel“ für Anlageprodukte im Gespräch. Sie soll es Anlegern erleichtern, die Nachhaltigkeit einer Vermögensanlage besser einzuschätzen (Maßnahme 9) und einfacher an entsprechende Unternehmensinformationen zu gelangen (Maßnahme 10). Die Aufsichtsfunktionen der BaFin sollen bald verstärkt werden (Maßnahme 11), eine Studie mit Szenarien für das Risikomanagement von Unternehmen in Auftrag gegeben werden (Maßnahme 12). Interessanter erscheinen die ebenfalls noch recht vagen Pläne zum Ausbau der KfW zur „Transformationsbank“ mit der Verankerung eines neuen Ziels für die KfW zur „Paris-Kompatibilität der KfW-Finanzierungen“ (Maßnahme 14). Nach der Begebung und mehrfach überzeichneten 30-jährigen grünen Bundesanleihe am 10. Mai ist im zweiten Halbjahr die zweite 10-jährige grüne Anleihe vorgesehen. Die Regierung möchte damit Benchmarks in diesem Bereich setzen (Maßnahme 18). Die restlichen Maßnahmen sind eher kleinteiliger Natur.