Erweiterter EU-Rahmen für nachhaltiges Finanzwesen
Am 6.7.2021 veröffentlichte die EU-Kommission eine Strategie mit sechs Maßnahmen zur Vollendung eines nachhaltigen Finanzwesens in Europa. Zur Reduktion der Klimarisiken und für die Erreichung der Klimaschutzziele werden nach Einschätzung der Kommission bis 2030 jährlich 350 Mrd. Euro für Investitionen in den Klimaschutz benötigt. Hinzu kommen weitere 130 Mrd. Euro für weitere Umweltziele. Der nachhaltige Finanzierungsrahmen sieht mit der ersten Maßnahme zunächst einen delegierten Rechtsakt zur Ausweitung des Taxonomie-Rahmens vor, um mit Zwischenschritten einen schnelleren Übergang zu erreichen. Bis Juni 2022 sollen hier unter anderem auch technische Bewertungskriterien für die Kreislaufwirtschaft festgelegt werden, die ab 2023 verbindlich sein sollen. Maßnahme 2 sieht einen leichteren Zugang für Bürger und für KMU zum nachhaltigen Finanzwesen vor, wobei auch die für das Jahresende erwartete Sozialtaxonomie eine bedeutende Rolle spielen wird. Um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors zu erhöhen, sieht Maßnahme 3 die Schaffung von Regelungen vor, mit denen Nachhaltigkeitsrisiken besser in Standards zur Rechnungslegung und im Rating sowie beim Risikomanagement von Banken und Versicherungen erfasst werden können. Maßnahme 4 dehnt diesen Aspekt auf neue, geplante Leitlinien zur Überwachung der Offenlegungspflichten von Finanzinstituten und eine Prüfung der treuhänderischen Pflichten von Pensionsfonds und Anlegern bis 2022 aus. Mit Maßnahme 5 sollen Greenwashing-Risiken besser beaufsichtigt und Kapitalflüsse besser überwacht werden, um Investitionslücken in Sektoren und Wirtschaftszweigen schneller zu identifizieren. Maßnahme 6 sieht vor, auch auf internationaler Ebene Initiativen und Standards nachhaltiger Finanzierung für Klimaschutzinvestitionen voranzutreiben.