Baden-Württemberg fördert Herstellung von R-Beton
Mit einer Ende Mai 2023 in Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert Baden-Württemberg die Herstellung von R-Beton bis zum 31.12.2024. Dabei werden je Unternehmen mindestens 20.000 und höchstens 100.000 Euro Fördermittel ausgereicht. Ziel ist es, bei der Betonherstellung je nach Anwendungsgebiet auf einen Anteil von „bis zu 45 % durch rezyklierte Gesteinskörnungen aus qualifiziert aufbereitetem Bauschutt“ zu kommen. Hintergrund ist die Produktionsleistung von rund 19 Millionen Tonnen Transportbeton, die 2020 in Baden-Württemberg hergestellt worden sind. Dabei kamen bereits 340.000 Tonnen Recyclingmaterial zum Einsatz. Da jedoch eine Tonne Beton bis zu 250 Kilogramm rezyklierte Gesteinskörnung enthalten könne, läge das „theoretische Potenzial“ bei rund 5 Millionen Tonnen Rezyklaten für die Betonherstellung. Die Vorschrift ermöglicht Zuwendungen für den Kauf rezyklierter Gesteinskörnungen, die auch CO2-beaufschlagt sein können, sowie Gesteinskörnungen aus Nassklassierungsanlagen. Die Förderbeträge reichen von 5 bis 40 Euro je Tonne. Eine nachgewiesene Erstprüfung für R-Beton wird mit bis zu 2.000 Euro bezuschusst.