Bundesrechnungshof: Klimaschutz unzureichend gesteuert
Die Klimaschutzpolitik in Deutschland wird unzureichend durch die Regierung gesteuert, weil es „keine rechtlich bindenden Vorgaben zur Bewertung von Klimaschutzmaßnahmen“ gebe und „derzeit jedes Ressort eigene Methoden zugrunde“ lege (34). Dadurch sei es nicht möglich, die Vielzahl von Fördermaßnahmen anhand ihrer voraussichtlichen Treibhausgas-Minderung sowie ihrer ökonomischen und fiskalischen Effizienz zu bewerten. Problematisch sei dies vor allem für den Erfolg der 96 Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 von Oktober 2019, das bis 2030 eine Reduktion von 543 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente gegenüber 1990 erreichen soll. Dieser Auffassung ist der Bundesrechnungshof in einem Sonderbericht vom 24.3.2022 zur Steuerung des Klimaschutzes in Deutschland. Ein Problem ist dies auch für die Arbeit der re!source Stiftung, denn ohne einheitliche Methodik bei der Bewertung von Maßnahmen sind neue Ansätze zur Ressourcenschonung und zur Kreislaufwirtschaft nur mit hohem Aufwand evaluierbar. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, einheitliche Methoden in allen Ressorts anzuwenden, die „nachweisbar und wirtschaftlich THG-Minderungen erbringen“ (50). Um die Ziele aus dem Klimaschutzprogramm zu erreichen, müsse die Bundesregierung „die Zielerreichung maßnahmenbezogen überwachen, um bei Bedarf gegensteuern zu können“ (50). Das dahinter stehende, eigentliche Problem legt der Bericht in den zahlreichen Passagen offen, in denen die betroffenen Ressorts, das Umwelt- und das Finanzministerium, zu der Analyse des Rechnungshofs Stellung nehmen. Sehr häufig nämlich verfolgen klimaschutzpolitische Maßnahmen auch weitere politische (z.B. soziale) Ziele oder setzen mit (Dauer-) Subventionen ungeeignete finanzielle Anreize. Innere Widerstände in den Ressorts verhinderten hier eine einheitliche Vorgehensweise.