Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Der deutsche Bundestag hat am 18.6.2020 mit dem sog. Gebäudeenergiegesetzes (GEG) den „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energiesparrechts für Gebäude“ beschlossen. Damit werden nun das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt. Mit dem GEG werden europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Damit existiert nun ein einheitlicher Rahmen für die Bedingungen der Gebäudeenergieeffizienz und für die Wärmenutzung aus erneuerbaren Energieträgern. Niedrigstenergiegebäude bleiben Standard. Es komme zu „keinen Verschärfungen des Anforderungsprofils beim Neubau und Gebäudebestand“, so Dr. Joachim Pfeiffer, Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der Abgeordnete Timon Gremmels von der SPD-Bundestagsfraktion freut sich über ein Gesetz, das „den Klimaschutz im Gebäudebereich spürbar voranbringen wird“. Demgegenüber sind Bündnis 90 / Die Grünen der Auffassung, das mit dem GEG bis 2050 kein klimaneutraler Gebäudebestand ohne die Nutzung fossiler Energieträger erreicht werden kann. Diesem Ziel werde das GEG bei weitem nicht gerecht.
In der jetzt verabschiedeten Version fand die graue Energie, die bei der Herstellung von Bauprodukten und Gebäuden anfällt, noch keine Berücksichtigung. re!source wird sich bei der für 2023 vorgesehenen Novellierung dafür einsetzen. Kreislauffähige Produkte und Gebäude reduzieren sowohl die graue Energie als auch die damit verbundenen CO2 Emissionen und tragen wesentlich zur Ressourcenschonung bei.