CO2-Bepreisung bietet kaum Anreize für die Sanierung des Gebäudebestands
Eine im Juni vom Umweltbundesamt herausgegebene Studie des Freiburger Öko-Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass die mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2021 eingeführte CO2-Bepreisung fossiler Energieträger in Deutschland die Ziele der Emissionsminderung im Gebäudesektor bis 2030 kaum und nur unter bestimmten Bedingungen unterstützt. Für eine bessere Wirkung sei es erforderlich, den bestehenden Instrumentenmix für mehr Sanierung und sinkende Emissionen von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu verbessern und ihr Zusammenspiel zu optimieren. Nur dann ließen sich etwa Sanierungsrate, Sanierungstiefe und Verbraucherverhalten trotz steigender Kosten für die Wärmeerzeugung besser unterstützen. Die für das Zusammenwirken mit der CO2-Bepreisung untersuchten Instrumente sind das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Modernisierungsumlage, die Förderung Wärmenetzsysteme 4.0, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Förderung Energieberatung, die steuerliche Förderung im Einkommenssteuergesetz sowie die Gebäude-Klimaabgabe. Im Ergebnis zeigt die Studie, dass die von der CO2-Bepreisung ausgehende Preissteigerung für fossile Energieträger die Nachfrage von gewerblichen und privaten Hauseigentümern nach Sanierungsleistungen nur in geringem Maße beeinflusst. Insgesamt sei damit heute kaum eine signifikante Zunahme klimafreundlicher Investitionen in Bestandsgebäuden zu erreichen.