Ersatzbaustoffverordnung in Kraft getreten
Am 5.7.2023 hat die Bundesregierung den Bauausschuss über neue Anforderungen beim Baustoffrecycling informiert, die durch die zum 1.8.2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung zusammen mit weiteren Verordnungen zur Mantelverordnung (re!source berichtete) wirksam werden. Der Ausschuss hat der Annahme der Verordnung zugestimmt. Die nun gültige Verordnung regelt erstmals bundeseinheitlich, wie gütegesicherte Ersatzbaustoffe hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden sollen. Damit sollen sich Recycling-Unternehmen und die Verwender von Ersatzbaustoffen nun rechtssicher am Markt bewegen können. Ungeklärt sind jedoch nach wie vor praktikable Grenzwerte für den Einsatz bestimmter Ersatzbaustoffe. Auch fehlt noch die dringend erforderliche Brücke vom Abfallrecht zum Produktrecht. Hier verspricht die Bundesregierung in der Begründung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung (BT-Drucksache 20/6310, S. 28), dass noch in dieser Legislaturperiode „eine Verordnung zum Ende der Abfalleigenschaft bestimmter mineralischer Ersatzbaustoffe“ in Kraft treten soll.