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EU-Kommission erwägt strenge Kreislaufkriterien für die Bauwirtschaft

Zur Erweiterung der im Juni 2020 vom EU-Parlament und dem EU-Rat verabschiedeten Taxonomie-Verordnung EU 2020/852 hat die EU-Kommission Anfang April 2023 ein Verfahren für eine delegierte Verordnung ins Leben gerufen. Dazu publizierte sie eine Reihe von Entwürfen. Bis Anfang Mai wurde eine Anhörung mit insgesamt 508 Rückmeldungen durchgeführt. Der für den Gebäudebereich relevante Anhang 2 des Entwurfs der delegierten Verordnung enthält im dritten Kapitel eine Reihe von Vorgaben, die der Bauwirtschaft in Europa harte Bedingungen auferlegen würden. Vier Bereiche stechen hervor: Mindestens 90 % der bei Neubauten anfallenden nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle müssen wiederverwendet oder recycelt werden. Zweitens soll der Einsatz von Primärrohstoffen bei Neubauten reduziert und durch Sekundärmaterialien ersetzt werden. Für mineralische Baustoffe sollen diese laut dem Entwurf bei einem Gewichtsanteil von mindestens 30 % liegen. Drittens sollen bei Sanierungsmaßnahmen 50 % des Gebäudes erhalten bleiben, sowie mindestens 70 % der anfallenden Bau- und Abbruchabfälle wiederverwendet oder recycelt werden. Viertens dürfen die anderen Kriterien der EU-Umwelttaxonomie, wie z.B. die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen nicht negativ beeinflusst werden. Damit sind auch konkrete Vorgaben zum maximalen Wasserverbrauch im Gebäudebetrieb verbunden.