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EU-Kommission terminiert Schlüsselmaßnahmen für die Kreislaufwirtschaft

Die EU-Kommission konkretisierte am 11.3.2020 ihren Zeitplan zur Umsetzung des „Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft“ anhand eines vierseitigen tabellarischen Anhangs zur Mitteilung COM(2020) 98 final. Der Anhang sieht unter anderem 2021 einen „Legislativvorschlag für eine Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik“ sowie eine „Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt“ vor. Bereits in diesem Jahr soll die „Verbesserung der Mess-, Modellierungs- und Politikinstrumente zur Nutzung von Synergien zwischen der Kreislaufwirtschaft und dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel auf EU- und nationaler Ebene“ initiiert werden. In 2021 will die Kommission zudem die „Ziele der Kreislaufwirtschaft bei der Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umwelt und Energie“ berücksichtigen. Und noch in diesem Jahr will sie auf den Weg bringen, dass die Ziele der Kreislaufwirtschaft in den nichtfinanziellen Informationen der Umweltrechnungslegung von Unternehmen berücksichtigt werden müssen.