Aktuelles

Europäischer Aktionsplan zur Schadstofffreiheit bis 2050

Am 12.5.2021 veröffentliche die EU-Kommission einen weitreichenden Aktionsplan zur „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ als wesentliche Ergänzung des Green Deals aus dem Jahr 2019. Der neue Aktionsplan wird erhebliche Auswirkungen auf alle Teile von Wirtschaft und Gesellschaft haben und betont erneut die unbedingte Hinwendung zu einem kreislaufwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsmodell für Europa. Auch die Bauwirtschaft wird ihren Teil beitragen müssen. Ziel ist es, mit umfangreichen und in einem Anhang zunächst von 2021 bis 2024 terminierten Maßnahmenpaketen die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden bis 2050 auf das Niveau einer schadstofffreien Umwelt zu senken (3). Die Kommission nennt dafür sechs Teilziele bis zum Jahr 2030 (4): Reduktion vorzeitiger Todesfälle aus Luftverschmutzung um 55%, Senkung chronischer Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm um 30%, Verringerung der Anzahl der durch Luftverschmutzung bedrohten Ökosysteme um 25%, Verminderung des Einsatzes von Pestiziden und Antibiotika in der Landwirtschaft um 50%, Senkung der Kunststoffabfälle im Meer um 50% sowie des freigesetzten Mikroplastiks um 30% sowie die Reduktion des gesamten Abfallaufkommens und der Siedlungsabfälle um 50%. Im Baubereich will die Kommission das Null-Schadstoffziel fördern und in die Zielsetzungen für Energieeffizienz, die Renovierungswelle, das Neue Europäische Bauhaus sowie die Verwertung von Bauabfällen integrieren. Dies wird auch Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen für die Raumluftqualität in Neubauten und bei der Sanierung haben (7). Der Aktionsplan nennt insgesamt neun Leitinitiativen mit einer konkreten Maßnahmenplanung (siehe Anhang). Die zweite Leitinitiative betrifft Null-Schadstoffmaßnahmen für Städte (9), die sechste Leitinitiative befasst sich mit der „wirkungsvollen Präsentation der Null-Schadstoff-Lösungen für Gebäude“ im Rahmen der für 2022 geplanten Strategie für eine Renovierungswelle (22). Das Null-Schadstoff-Ziel ist zudem eng mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der Nachhaltigkeitsstrategie für die europäischen Industrieanlagen verknüpft (13 f.). Die Kommission betont in diesem Zusammenhang auch die Nachhaltigkeit von Investitionen im Rahmen der Taxonomie-Verordnung (18).