Kreislaufwirtschaft erhält im Herbst neue und starke Impulse
Im März 2022 hat die technische Arbeitsgruppe der Sustainable Finance Platform der Europäischen Kommission einen Bericht vorgelegt, in dem in Teil B als Annex auf 675 Seiten unter anderem technische Bedingungen für einen Übergang in die Kreislaufwirtschaft benannt werden. Der Bericht ist Grundlage für einen in diesem Herbst erwarteten Vorschlag der EU-Kommission, der als Grundlage für weitere Rechtsakte gelten wird. Für Neubauten in Europa wird vorgeschlagen (S. 358 ff.), dass künftig 90 Prozent der nicht gefährlichen Abbruch- und Bauabfälle für die Wiederverwendung oder das Recycling vorbereitet werden sollen. Neue Gebäude sollen im Lebenszyklus betrachtet werden. Mindestens 50 Prozent der eingesetzten Gebäudeteile (nach Gewicht oder Fläche) sollen einschließlich Fassaden, Dächern, Innenwänden und Böden aus einer Kombination von wiederverwendeten Bauteilen, recyceltem Material oder verantwortungsvoll beschafften erneuerbaren Materialien bestehen. Davon sollen mindestens 15 Prozent aus wiederverwendeten Bauteilen stammen, mindestens 15 Prozent aus recyceltem Material kommen, und die restlichen 20 Prozent können entweder wiederverwendete oder recycelte Inhalte enthalten oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sein. Die Renovierung im Bestand (S. 366 ff.) soll nach Auffassung der Arbeitsgruppe ebenfalls von einer öffentlich zugänglichen Lebenszyklusbetrachtung begleitet werden. Mindestens 50 Prozent des Bestandsgebäudes sollen erhalten bleiben. Dazu soll der Vermögenswert zu mindestens 50 Prozent (entweder nach Gewicht oder nach Fläche der Gebäudeelemente, einschließlich Fassaden, Dächern, Innenwänden und Böden) aus einer Kombination aus wiederverwendeten Bauteilen, recycelten Inhalten oder verantwortungsvoll beschafften erneuerbaren Materialien bestehen. Man darf gespannt sein, in welchem Maße und in welcher Form diese Vorschläge von der EU-Kommission für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft in der Bau- und Immobilienwirtschaft übernommen werden.