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Mehr Recyclingbaustoffe durch Abfallende-Verordnung?

Das vom BMUV im Januar 2024 vorgestellte Eckpunkte-Papier zur Abfallende-Verordnung zielt auf eine nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mit neuen Bedingungen für eine effizientere Nutzung von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) ab. Hintergrund ist die laufende Diskussion über Wiederverwertung und Ressourcenschonung und das Überdenken des Abfallbegriffs. Denn mineralische Abfälle, darunter vor allem Bauabfälle, stellen mit 200 Mio. Tonnen im Jahr einen der größten Abfallströme in Deutschland dar. Durch die Klassifizierung bestimmter MEB als Nicht-Abfall soll ein neuer und nachhaltiger Absatzmarkt entstehen, die Vermarktung hochwertiger und qualitätsgesicherter Recyclingbaustoffe gefördert und damit Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Baugewerbe gestärkt werden. Verbände kritisieren, dass die geplante Abfallende-Verordnung bislang nur wenige Materialklassen wie Bodenmaterial, Gleisschotter, RC-Baustoffe und Ziegelmaterial umfasst. Hier wäre es sinnvoll, möglichst alle 35 Materialklassen der im Sommer 2023 im Rahmen der Mantelverordnung verabschiedeten Ersatzbaustoffverordnung (re!source berichtete) unter Berücksichtigung des Umweltrisikos zu erfassen. Damit wäre das Ende der Abfalleigenschaft für MEB der Anfang eines groß angelegten neuen Marktes für Sekundärrohstoffe. Für Ressourcenverbrauch und -schonung in Deutschland wäre dies ebenso wie für die Bau- und Immobilienwirtschaft ein bedeutender Schritt.