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Union will Einsatz von Recycling-Baustoffen stärken

In einem Antrag an den Deutschen Bundestag machte die CDU/CSU-Fraktion im Januar 2023 sehr deutlich, welche Problematik mit der Abfalleigenschaft und ungeeigneten Grenzwerten von Ersatz- oder Recycling-Baustoffen verbunden ist, die auch in der nun geltenden Ersatzbaustoffverordnung noch nicht geregelt ist. Vor allem unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung solle die Bundesregierung unter anderem dafür Sorge tragen, dass „qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe den rechtlichen Status des Abfalls verlieren und rechtlich den Primärbaustoffen gleichgestellt werden“. Bei Recycling-Gips und Recycling-Beton solle zudem von der „Null-Faser-Politik“ Abstand genommen werden, bei der bereits geringste Verschmutzungen die Verwendung von Abbruchmaterial als Recyclingbasis verhindern. Auch solle der Bund seine Vorbildfunktion nutzen und die Nutzung von Recycling-Baustoffen in Leistungsbeschreibungen bevorzugt vorgeben. Im Vergaberecht sollten Primär- und Sekundärrohstoffe generell gleichbehandelt werden. Außerdem sollten nachwachsende und Recycling-Baustoffe materialoffen und verlässlich gefördert werden.