Bundestag (2023) 20-6310 Ersatzbaustoffverordnung
Am 5.7.2023 hat die Bundesregierung den Bauausschuss über neue Anforderungen beim Baustoffrecycling informiert, die durch die zum 1.8.2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung zusammen mit weiteren Verordnungen zur Mantelverordnung (re!source berichtete) wirksam werden.